Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Websites und Online-Shops, barrierefrei zu gestalten. Für viele Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf, und zwar schnell.
In diesem umfassenden Lexikon-Artikel erklären wir, was das BFSG ist, wer betroffen ist, was konkret umzusetzen ist, und warum Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein SEO-Vorteil ist.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten festlegt.
Das Ziel: Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sollen gleichberechtigt am digitalen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Das betrifft geschätzt 80 Millionen Menschen in der EU mit einer anerkannten Behinderung, plus hunderte Millionen weitere mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwäche, motorische Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen).
Die wichtigsten Eckdaten
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Inkrafttreten | 28. Juni 2025 |
| Rechtsgrundlage | BFSG (national) / European Accessibility Act (EU) |
| Technischer Standard | EN 301 549, basierend auf WCAG 2.1 (Level AA) |
| Betroffene | Unternehmen, die Produkte/Dienstleistungen an Verbraucher anbieten |
| Bußgelder | Bis zu 100.000 EUR |
| Übergangsfristen | Bestehende Dienstleistungen: bis 28. Juni 2030 |
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen. Die wichtigsten betroffenen Bereiche:
Direkt betroffen
- E-Commerce: Online-Shops und Marktplätze müssen barrierefrei sein, von der Produktsuche über den Warenkorb bis zum Checkout.
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, mobile Banking-Apps und Geldautomaten.
- Telekommunikation: Websites und Apps von Telekommunikationsanbietern.
- Transportdienstleistungen: Buchungsplattformen und digitale Fahrplaninformationen.
- E-Books und digitale Medien: E-Book-Reader, E-Books und digitale Mediendienste.
- Computer und Betriebssysteme: Hardware und Software für Verbraucher.
Indirekt betroffen
Auch wenn ein Unternehmen nicht direkt unter die Auflistung fällt, gibt es gute Gründe für Barrierefreiheit:
- Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Websites erreichen mehr Nutzer und bieten ein besseres Nutzererlebnis.
- SEO-Vorteile: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig die Suchmaschinen-Sichtbarkeit.
- Abmahnrisiko: Verbraucherschutzverbände können auch gegen nicht direkt betroffene Unternehmen vorgehen, wenn deren Websites offensichtlich nicht barrierefrei sind.
- Gesellschaftliche Verantwortung: Barrierefreiheit ist ein Grundrecht, und ein Zeichen von Professionalität.
Ausnahmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Millionen EUR Jahresumsatz) sind für den Dienstleistungsbereich ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Zudem gibt es eine Ausnahme bei „unverhältnismäßiger Belastung", diese muss allerdings dokumentiert und begründet werden.
Was muss konkret umgesetzt werden?
Das BFSG verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Level AA) basiert. Die vier Grundprinzipien der WCAG sind:
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
Alle Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein:
- Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können.
- Untertitel für Videos: Videos müssen Untertitel oder Transkripte haben. Relevant auch für Video SEO.
- Ausreichende Farbkontraste: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben (Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für normalen Text).
- Responsive Design: Inhalte müssen auf allen Bildschirmgrößen nutzbar sein und bei Zoom bis 200 % nicht verloren gehen.
2. Bedienbar (Operable)
Alle Funktionen müssen für alle Nutzer bedienbar sein:
- Tastaturnavigation: Die gesamte Website muss ohne Maus nutzbar sein, nur mit der Tastatur.
- Skip-Links: „Zum Inhalt"-Links, die es Screenreader-Nutzern ermöglichen, die Navigation zu überspringen.
- Keine Zeitlimits: Nutzer müssen ausreichend Zeit haben, Inhalte zu lesen und Formulare auszufüllen.
- Keine Flicker-Effekte: Blinkende oder flackernde Elemente (über 3 Flashes pro Sekunde) können Epilepsie auslösen und sind verboten.
3. Verständlich (Understandable)
Inhalte und Funktionen müssen verständlich sein:
- Klare Sprache: Texte in einfacher, verständlicher Sprache. Fachbegriffe werden erklärt.
- Konsistente Navigation: Die Navigation muss auf allen Seiten gleich aufgebaut sein.
- Fehlervermeidung: Formulare müssen klare Labels, Fehlermeldungen und Hilfestellungen bieten.
- Vorhersehbares Verhalten: Keine unerwarteten Kontextänderungen (z. B. automatische Weiterleitungen).
4. Robust (Robust)
Inhalte müssen von verschiedenen Technologien korrekt interpretiert werden:
- Valides HTML: Sauberer, standardkonformer Code, der von Screenreadern und assistiven Technologien korrekt verarbeitet wird.
- ARIA-Attribute: Accessible Rich Internet Applications-Markup für dynamische Inhalte und Webanwendungen.
- Kompatibilität: Die Website muss mit gängigen Screenreadern (JAWS, NVDA, VoiceOver) funktionieren.
BFSG und SEO: Die perfekte Symbiose
Hier wird es für SEO-Profis interessant: Viele Barrierefreiheits-Anforderungen sind gleichzeitig SEO-Best-Practices. Google hat offiziell bestätigt, dass Accessibility ein Qualitätssignal ist. Hier die wichtigsten Überschneidungen:
| Barrierefreiheit | SEO-Vorteil |
|---|---|
| Alt-Texte für Bilder | Google versteht Bildinhalt besser → besseres Bilder-Ranking |
| Semantische Überschriften (H1–H6) | Google versteht Seitenstruktur besser → bessere Content-Indexierung |
| Sauberes HTML | Bessere Crawlbarkeit und Rendering |
| Responsive Design | Mobile-First Indexing → direkter Ranking-Faktor |
| Schnelle Ladezeiten | Core Web Vitals → direkter Ranking-Faktor |
| Klare Navigation | Bessere interne Verlinkung und Crawling |
| Video-Untertitel | Zusätzlicher Text-Content für Google → Video SEO |
| Beschreibende Link-Texte | Google versteht Linkziele besser → bessere interne Verlinkung |
Die Botschaft ist klar: Barrierefreiheit und SEO verstärken sich gegenseitig. Jeder Euro, der in Accessibility investiert wird, zahlt auch auf die Google-Sichtbarkeit ein.
Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Audit durchführen
Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe DevTools, Lighthouse (in Chrome DevTools) oder den BIK BITV-Test, um den aktuellen Stand Ihrer Barrierefreiheit zu analysieren.
Schritt 2: Prioritäten setzen
Beheben Sie die schwerwiegendsten Probleme zuerst: fehlende Alt-Texte, nicht-tastaturnavigierbare Elemente, unzureichende Kontraste und fehlende Formular-Labels.
Schritt 3: Design- und Entwicklungsstandards etablieren
Integrieren Sie Barrierefreiheit in Ihren Entwicklungsprozess. Jede neue Seite, jedes Update sollte nach WCAG 2.1 AA-Standards geprüft werden.
Schritt 4: Testen mit echten Nutzern
Automatisierte Tools finden etwa 30–40 % der Barrierefreiheits-Probleme. Für eine vollständige Prüfung brauchen Sie manuelle Tests, idealerweise mit Menschen, die assistive Technologien nutzen.
Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website, die den aktuellen Stand, bekannte Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten für Feedback enthält.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Über die rechtliche Pflicht hinaus ist Barrierefreiheit ein echter Wettbewerbsvorteil:
- Größere Zielgruppe: In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Dazu kommen Millionen mit temporären Einschränkungen.
- Bessere Usability: Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer besser bedienbar, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.
- Stärkere E-E-A-T-Signale: Barrierefreiheit signalisiert Professionalität und Vertrauenswürdigkeit.
- SEO-Boost: Wie oben gezeigt, verbessern viele Accessibility-Maßnahmen gleichzeitig die Suchmaschinen-Sichtbarkeit.
- Zukunftssicherheit: Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden weiter steigen. Wer jetzt investiert, vermeidet teure Nachrüstungen.
Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht, und Chance
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur rechtlichen Pflicht. Doch jenseits der Compliance ist Barrierefreiheit eine Chance: für mehr Reichweite, bessere SEO-Performance, stärkeres Nutzervertrauen und eine inklusivere digitale Welt.
Unternehmen, die Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer digitalen Strategie betrachten, nicht als lästige Pflicht, werden davon langfristig profitieren.
Praxis-Tipp: Barrierefreiheit und SEO gehören zusammen. Als SEO-Agentur in Hamburg achten wir bei allen Optimierungen auf die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards. Besuchen Sie unsere Barrierefreiheits-Seite für weitere Informationen oder kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.



